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Markt Eschlkam

Gewerbeanmeldung

Ansprechpartner im Rathaus:

Martin Daiminger, Gehard Macht
Tel.09948 / 9408-15
E-Mail:

martin.daiminger(at)markt-eschlkam.de

gerhard.macht(at)markt-eschlkam.de

Gewerbeanmeldung

Der Landkreis Cham berät Gründer regelmäßig und kostenlos - das nächste Basisseminar findet digital am 20. & 22. April 2021 statt (www.igz-cham.de).

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  • Was versteht man eigentlich unter einem „Gewerbe“?

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    Was versteht man eigentlich unter einem „Gewerbe“?

    Ein Gewerbe ist jede erlaubte Tätigkeit, die selbstständig und regelmäßig mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, betrieben wird.

    Keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung sind dagegen „freie Berufe“ (künstlerische, ärztliche oder heilberufliche Tätigkeiten und Dienstleistungen höherer Art, z. B. Rechtsanwälte, Architekten oder Wirtschaftsprüfer) die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die Verwaltung eigenen Vermögens.

  • Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

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    Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

    Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn Sie

    • eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen
    • einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen
      (z. B. Erbfolge, Kauf, Pacht)
    • Ihren Betrieb in unsere Gemeinde verlegen
    • eine neue Zweigstelle in unserer Gemeinde gründen
    • die Rechtsform Ihres Betriebes ändern
    • einen neuen Gesellschafter aufnehmen.
  • Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen?

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    Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen?

    Bitte bringen Sie zur Gewerbeanmeldung Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit. Desweiteren benötigen wir noch einen Auszug aus dem Handelsregister bzw. eine Kopie des Gesellschaftsvertrages, wenn sie eine Personengesellschaft (GmbH,  KG, etc.) anmelden möchten.

  • Gewerbeummeldung

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    Gewerbeummeldung

    Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden,

    • wenn ein bereits bestehender Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird oder
    • wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird
    • oder wenn das Gewerbe auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
  • Gewerbeabmeldung

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    Gewerbeabmeldung

    Ein Gewerbe ist wieder abzumelden, wenn:

    • die angemeldete Tätigkeit vollständig aufgegeben wird
    • Sie Ihren Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlege
    • eine Zweigstelle in unserer Gemeinde wieder aufgelöst wird
    • Sie die Rechtsform des Betriebes wechseln
    • ein Gesellschafter austritt
    • der Betrieb an eine andere Person übergeben wird (z. B. Verkauf, Verpachtung)
  • Welche Gebühren fallen an?

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    Welche Gebühren fallen an?

    Für die Gewerbeanmeldung, Um- und Abmeldung wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.

  • Wie erfolgt eine Gewerbemeldung?

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    Wie erfolgt eine Gewerbemeldung?

    Die drei Gewerbemeldungen müssen persönlich bei der Gemeinde Eschlkam vorgenommen werden.